Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB sind als B2B-Grundlage für IT-Projektleistungen von FAIMA IT Services vorgesehen, insbesondere Rollouts, Onsite-/Field-Service, 1st-, 2nd- und 3rd-Level-Support, Workplace-, Infrastruktur-, Netzwerk-, Migrations- und projektbezogene Personaleinsätze. Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website und unverbindliche Projektanfragen sind noch kein verbindliches Angebot. Maßgeblich sind das individuelle Angebot, die Leistungsbeschreibung, ein Rahmenvertrag oder eine konkrete Beauftragung.
3. Projektplanung und Einsatz
Teamgröße, Qualifikationen, Einsatzorte, Schichtmodelle, Projektzeitraum, Reaktionszeiten, Hardwaremengen, Dokumentationspflichten und Service-Level werden projektbezogen vereinbart. Aussagen zur deutschlandweiten Verfügbarkeit beschreiben die operative Leistungsfähigkeit, stellen aber ohne konkrete Auftragsbestätigung keine Garantie bestimmter Personalressourcen zu einem bestimmten Termin dar.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt erforderliche Zutritte, Ansprechpartner, Systeme, Hardware, Dokumentationen, Zugänge, Sicherheitsunterweisungen und Freigaben rechtzeitig bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können Projekttermine und Aufwand beeinflussen.
5. Personal und Qualifikation
FAIMA setzt für den vereinbarten Leistungsumfang geeignet qualifizierte Kräfte ein. Soweit bestimmte Zertifizierungen, Sicherheitsprüfungen, Sprachkenntnisse oder namentlich benannte Personen erforderlich sind, muss dies ausdrücklich vereinbart werden.
6. Vergütung
Stunden-/Tagessätze, Pauschalen, Reise- und Nebenkosten, Zuschläge, Mindestabnahmen, Zahlungsziele und Abrechnungsintervalle ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Diese Website erfindet bewusst keine allgemein geltenden Preise oder Zahlungsfristen.
7. Leistungsänderungen
Änderungen von Umfang, Standorten, Mengen, Zeitplan oder Skill-Anforderungen werden abgestimmt und können als Change Request zu angepasstem Aufwand, Preis oder Termin führen.
8. Dokumentation und Abnahme
Dokumentations-, Ticket-, Übergabe- und Abnahmeprozesse richten sich nach der jeweiligen Projektvereinbarung. Eine werkvertragliche Abnahme gilt nur, soweit eine Werkleistung ausdrücklich vereinbart ist.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Vertrauliche Informationen sind angemessen zu schützen. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, wird bei Erforderlichkeit vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
10. Drittanbieter, Hardware und Kundensysteme
Für vom Auftraggeber oder Dritten bereitgestellte Hardware, Software, Netze und externe Dienste gelten die jeweiligen technischen Voraussetzungen und Nutzungsbedingungen. Störungen außerhalb des vereinbarten Verantwortungsbereichs werden nach dem vereinbarten Eskalationsprozess behandelt.
11. Haftung und Gewährleistung
Haftungs- und Gewährleistungsregelungen müssen an die konkrete Rechtsform, Versicherungsdeckung, Service-Level und Vertragsmodelle angepasst werden. Vor rechtsverbindlicher Verwendung ist eine juristisch geprüfte Endfassung erforderlich; pauschale Haftungsausschlüsse werden hier bewusst nicht erfunden.
12. Laufzeit und Kündigung
Projektlaufzeiten, Rahmenvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Beauftragung.
13. Schlussbestimmungen
Arbeitsfassung, Stand August 2026. Vor rechtsverbindlicher Verwendung juristisch prüfen lassen.